2026 entscheidet der Bundestag über den Brenner-Nordzulauf.  Jetzt aktiv werden →

Die Fakten im Check

10-15 Milliarden Euro für eine Bahnstrecke, die eine 2-Milliarden-Alternative hat. Kein bindender Staatsvertrag. Ein Bundesrechnungshof, der warnt. Und 2026 stimmt der Bundestag ab. Alles, was Sie für die Recherche brauchen, finden Sie auf dieser Seite.

Die Fakten auf einen Blick

Alle zitierfähig. Quellenangaben in den Factsheets.

10-15 Mrd. €

Offizielle Kosten Neubau

30-40 Mrd.

Realistische Kosten

keine regionale Anbindung!

Kein Vorteil für den Personenverkehr. Durchrauschen München-Kufstein

900+ Hektar Land

unwiderbringlich Zerstört

Quellen: Rosenheimer Vereinbarung 2012, juristische Analyse

Faktencheck: 7 Argumente geprüft

Wir nehmen die Argumente für den Neubau ernst und antworten mit Fakten. Klicken Sie auf eine Frage, um unsere Analyse zu lesen.

Was Befürworter sagen

Die Deutsche Bahn argumentiert, dass nur eine Neubaustrecke die prognostizierten Güterzugzahlen bewältigen kann. Die Bestandsstrecke sei zu alt und habe nicht genügend Kapazität für den erwarteten Verkehr.

Was wir entgegnen

Das unabhängige Vieregg-Rössler-Gutachten zeigt: Mit Modernisierung sind 400 Züge pro Tag auf der Bestandsstrecke möglich. Das ist mehr als selbst die optimistischsten Prognosen des Bundes erfordern. Zudem kritisiert der Bundesrechnungshof die Bedarfsprognosen als unrealistisch – der tatsächliche Güterverkehrsanteil liegt bei nur 10% statt der angestrebten 25%.

Was Befürworter sagen

Deutschland sei durch internationale Vereinbarungen mit Österreich und Italien rechtlich zum Neubau einer Hochgeschwindigkeitsstrecke gezwungen. Ein Ausstieg würde diplomatische Konsequenzen haben.

Was wir entgegnen

Es existiert kein völkerrechtlich bindender Staatsvertrag zum Brenner-Nordzulauf. Die „Rosenheimer Vereinbarung“ von 2012 ist eine politische Absichtserklärung ohne Rechtswirkung. Sie enthält keine definierten Fristen, keine Kapazitätsvorgaben und keine Strafzahlungen. Modifikationen sind durch neue Regierungsvereinbarungen jederzeit möglich – wie bei anderen Projekten auch.

Was Befürworter sagen

Die TEN-T-Verordnung der EU fordert Hochgeschwindigkeitsstandards auf dem Skandinavien-Mittelmeer-Korridor. Ohne Neubau verstoße Deutschland gegen EU-Recht und riskiere den Verlust von Fördermitteln.

Was wir entgegnen

Die TEN-T-Verordnung definiert Mindeststandards, keine Neubaupflicht. Gefordert werden: 740 m Zuglänge, ERTMS/ETCS-Ausrüstung, Elektrifizierung – alles mit Bestandsausbau erreichbar. Die oft zitierten 230 km/h gelten für Personenverkehr-Neubaustrecken, nicht als generelle Vorgabe. Die EU schreibt das WAS vor (Kapazität, Interoperabilität), nicht das WIE (Neubau vs. Ausbau).

Was Befürworter sagen

Die Kostenschätzung basiert auf sorgfältigen Planungen. Das Projekt ist wirtschaftlich sinnvoll und der Nutzen-Kosten-Faktor positiv.

Was wir entgegnen

Bei vergleichbaren Bahngroßprojekten stiegen die Kosten um durchschnittlich 185%: Stuttgart 21 (+369%), Gotthard-Basistunnel (+93%), Lyon-Turin (+225%). Bei gleichem Muster würde der Brenner-Nordzulauf 25-40 Milliarden Euro kosten. Der offizielle Nutzen-Kosten-Faktor liegt bei nur 1,0-1,2 – kaum wirtschaftlich. Mit realistischen Kosten wird er negativ.

Was Befürworter sagen

Die Bürgerinitiativen seien gegen jeden Fortschritt und wollten das Projekt nur endlos verzögern. Sie böten keine konstruktive Alternativen.

Was wir entgegnen

Wir haben eine vollständige Alternativvariante entwickelt und im Bundestag präsentiert. Diese ist schneller umsetzbar als der Neubau: Bestandsausbau bis 2030-2032 vs. Neubau frühestens 2040. Wir wollen nicht verzögern – wir wollen 8-10 Jahre früher fertig sein. Mit der Alternativvariante ist Deutschland rechtzeitig zur Tunneleröffnung 2032 angebunden

Was Befürworter sagen

Der Brenner-Nordzulauf hat höchste Priorität im Bundesverkehrswegeplan. Diese Einstufung basiert auf sorgfältiger Bewertung.

Was wir entgegnen

Die Einstufung im BVWP erfolgte auf Basis veralteter Prognosen und Kostenschätzungen. Der Bundesrechnungshof kritisiert das Verfahren grundsätzlich. Zudem: Der BVWP ist ein politisches Dokument, kein technisches Gutachten. Die dort genannten Nutzen-Kosten-Faktoren werden vom Rechnungshof als unrealistisch eingestuft.

Was Befürworter sagen

Die DB argumentiert, dass selbst mit allen technischen Verbesserungen maximal 275 Züge pro Tag möglich seien – zu wenig für den prognostizierten Bedarf.

Was wir entgegnen

Das Vieregg-Rössler-Gutachten (erstellt von erfahrenen Eisenbahningenieuren) kommt zu einem anderen Ergebnis: 392-400 Züge pro Tag sind mit Blockverdichtung, ETCS und Beseitigung schienengleicher Übergänge möglich. Die DB-Berechnung basiert auf konservativen Annahmen, die das Potenzial moderner Signaltechnik unterschätzen.

Faktencheck zur Rechtslage

Oft wird behauptet, Deutschland sei durch einen Staatsvertrag zum Neubau verpflichtet. Was stimmt wirklich?

❌ Was NICHT existiert

Kein völkerrechtlich bindender Staatsvertrag

✗ Keine definierten Fristen für die Fertigstellung

✗ Keine Kapazitätsvorgaben, die Neubau erfordern

✗ Keine Strafzahlungen bei Nicht-Neubau

✓ Was tatsächlich gilt

Regierungsvereinbarung ohne Rechtswirkung (2012)

Modifikationen sind jederzeit möglich

Verpflichtung zu leistungsfähiger Strecke – nicht zu Neubau

Bestandsausbau erfüllt die Anforderungen

Quellen: Rosenheimer Vereinbarung 2012, juristische Analyse

Zahlen und Fakten
EU-Anforderungen (TEN-T)

Die EU definiert technische Standards für transeuropäische Verkehrswege. Aber schreibt sie einen Neubau vor?

Was die EU fordert – und was möglich ist

740 m Zuglänge
✓ Mit Ausbau erreichbar
ERTMS/ETCS-Signaltechnik
✓ Mit Ausbau erreichbar
Vollständige Elektrifizierung
✓ Bereits vorhanden
Neubaustrecke vorgeschrieben?
✗ Nein
→ Die EU schreibt das WAS vor, nicht das WIE.

Quelle: TEN-T Verordnung (EU) 2024/1679

Was der Bundesrechnungshof sagt

„Die Deutsche Bahn ist ein Sanierungsfall" „ein Fass ohne Boden"
— Bundesrechnungshof, März 2023

+10 Mrd. €

Schuldenzuwachs
seit 2016

5 Mio. €

Neue Schulden
pro Tag

3 Mrd. €

Verlust DB Cargo
in 10 Jahren

10%

Güterverkehrsanteil (Ziel: 25%)

Quelle: Bundesrechnungshof, Bericht 2023, Gz. IX 2 – 2022 – 0557

Zitate

Fliegt raus auf Faktenseite Abschnitt Zitate „Die meist viehhaltenden Betriebe verlieren zwischen 22% und 44% ihrer Bewirtschaftungsfläche. Das halten die Betriebe nicht durch, sie werden kaputt gemacht."